Prüfung und Wartung von Brand-/Rauchschutztüren, Feststellanlagen
RWA-Anlagen, Fluchtwegsicherungen und automatische Türantriebe
Als Gebäudebetreiber sind Sie für die ordnungsgemäße Funktion der Brand- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen, RWA-Anlagen, Fluchtwegsicherungen und Automatische Türantrieb verantwortlich.
- Brand- und Rauchschutztüren müssen selbstständig schließen und ein Durchdringen von Feuer bzw. Rauch auf andere Brandabschnitte oder notwendige Rettungswege verhindern.
- Die Raucherkennung der Feststellanlagen muss fehlerfrei funktionieren und darf gemäß DIN EN 14677 ein festgelegtes Alter von 8 Jahren nicht überschreiten.
- Des Weiteren sind die mechanischen Komponenten der Feststellanlage in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen und bei Bedarf auszutauschen.
- Automatische Drehflügelantriebe müssen, je nach Einsatz, alle 6 Monate oder jährlich überprüft und gewartet werden.
- RWA-Anlagen und Brandschutzklappen und müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Das selbe gilt für Fluchtwegsicherungen.
Unser Angebot für Sie:
Wir prüfen und warten Ihre Brand-/Rauchschutztüren, Feststellanlagen, Drehflügelantriebe, RWA-Anlagen, Fluchtwegsicherungen und Brandschutzklappen auf Funktionalität und Sicherheit, nach den Vorgaben der gültigen DIN/EN – Normen und geltenden Richtlinien.