BST-Wandelt GmbH
Brandschutz- und Sicherheitstechnik

Fluchtwegsicherungen

Inbetriebnahme, Wartung, wiederkehrende Prüfung:
Einbau und Betrieb von elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen unterliegen bauaufsichtlichen Regelungen, deren Einhaltung sowohl von Seiten des Installateurs als auch seitens des Betreibers sicherzustellen ist. Vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Fluchttürverriegelungssystems muss der ordnungsgemäße Einbau aller Elemente und deren elektrischer Anschluss überprüft werden. Besondere Sorgfalt ist hierbei auf die Elemente zur Freischaltung der Verriegelung im Gefahrenfall zu verwenden. In der Regel sind der ordnungsgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit der elektrischen Fluchttürverriegelung durch einen Sachkundigen festzustellen. Darüber hinaus müssen Türen in Rettungswegen mit elektrischen Verriegelungen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Der Sachkundige hat über die wiederkehrende Prüfung eine Bescheinigung auszustellen, die der Betreiber der Bauaufsichts-behörde auf Verlangen vorzulegen hat.”

Wartung:
Treten während des Betriebs oder bei einer der vorgeschriebenen Prüfungen Störungen auf, die nicht durch fehlerhafte Installation oder Montage verursacht wurden, so ist das betreffende Gerät unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und zur Überprüfung an den Hersteller zu senden.
Die Wartungsfreiheit der Geräte entbindet nicht von der Pflicht zu regelmäßig wiederkehrender Prüfung der Fluchttürverriegelung!


Unser Angebot für Sie:
Planung, Montage, Abnahme sowie jährliche Prüfung und Wartung von Fluchtwegsicherungen nach den gültigen Normen und Richtlinien.

 
E-Mail
Anruf
Karte
Infos