Rauchmelder gemäß DIN 14676
Rauch ist im Brandfall häufig schneller gefährlich als Moderne Rauchmelder arbeiten überwiegend nach dem optischen bzw. photoelektrischen Prinzip.
Im Inneren des Gerätes befindet sich eine Messkammer. Gelangen Rauchpartikel in diese Kammer, verändern sie die Lichtverhältnisse innerhalb des Melders. Wird dabei ein bestimmter Schwellenwert überschritten, löst der Rauchmelder einen akustischen Alarm aus.
Funktionsprinzip: Moderne Rauchmelder arbeiten überwiegend nach dem optischen bzw. photoelektrischen Prinzip.
Im Inneren des Gerätes befindet sich eine Messkammer. Gelangen Rauchpartikel in diese Kammer, verändern sie die Lichtverhältnisse innerhalb des Melders. Wird dabei ein bestimmter Schwellenwert überschritten, löst der Rauchmelder einen akustischen Alarm aus.
Wichtig: Ein Rauchmelder erkennt einen Brand nicht anhand der Temperatur, sondern in erster Linie anhand von Rauchpartikeln die Flammen selbst.
Besonders während des Schlafens besteht eine erhebliche Gefahr, da Brandrauch oft unbemerkt bleibt.
Ein Rauchmelder erkennt Rauchentwicklung frühzeitig und warnt die anwesenden Personen mit einem lauten Signal. Dadurch kann wertvolle Zeit gewonnen werden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Anbringung: Rauch steigt im Brandfall nach oben. Deshalb werden Rauchmelder grundsätzlich möglichst an der Decke installiert.
Besonders wichtig sind Schlaf- und Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungswege dienen.
Bei der Montage sollte unter anderem darauf geachtet werden, dass der Rauchmelder:
- möglichst zentral an der Decke angebracht wird,
- ausreichend Abstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen hat,
- nicht durch Möbel oder andere Gegenstände verdeckt wird,
- für Wartung und Prüfung erreichbar bleibt.
Die konkreten Anforderungen können je nach Gebäude, Raumgeometrie und Nutzung unterschiedlich sein.
Rauchmelderpflicht in Deutschland: In Deutschland bestehen gesetzliche Anforderungen an Rauchwarnmelder. Die konkreten Regelungen werden jedoch auf Landesebene getroffen.
Für Nordrhein-Westfalen beispielsweise regelt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) die Anforderungen an Rauchwarnmelder in Wohnungen.
Dabei ist insbesondere zwischen der Ausstattungspflicht, der Verantwortung für die Installation und der Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zu unterscheiden.
Hinweis: Die gesetzlichen Anforderungen können sich ändern und sind abhängig vom jeweiligen Bundesland und der konkreten Nutzung des Gebäudes. Die Informationen auf dieser Seite dienen daher ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine objektspezifische Prüfung
Regelmäßige Prüfung: Ein Rauchmelder kann nur dann zuverlässig warnen, wenn er funktionsfähig und ordnungsgemäß betrieben wird.
Zur regelmäßigen Kontrolle gehören unter anderem:
Bei Geräten mit austauschbaren Batterien sollte auf eine ausreichende Batterieleistung geachtet werden. Bei fest eingebauten Langzeitbatterien gelten die jeweiligen Herstellerangaben.
1. Funktionstest
Über die Prüftaste kann die Alarmfunktion des Melders kontrolliert werden.
2. Verschmutzung kontrollieren
Staub und andere Ablagerungen können die Funktion beeinträchtigen.
3. Stromversorgung beachten
Bei Geräten mit austauschbaren Batterien sollte auf eine ausreichende Batterieleistung geachtet werden. Bei fest eingebauten Langzeitbatterien gelten die jeweiligen Herstellerangaben.
4. Beschädigungen prüfen
Gehäuse, Befestigung und Melder sollten regelmäßig auf sichtbare Beschädigungen kontrolliert werden.
Rauchwarnmelder sind vergleichsweise kleine Geräte – im Brandfall können sie jedoch einen entscheidenden Unterschied machen.
Eine fachgerechte Auswahl, Montage und regelmäßige Kontrolle trägt dazu bei, dass Personen im Brandfall frühzeitig gewarnt werden und wertvolle Zeit für die Flucht gewinnen.
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