Prüfung und Wartung von Brand-/Rauchschutztüren, Feststellanlagen
Als Gebäudebetreiber sind Sie für die ordnungsgemäße Funktion der Brand- und Rauchschutztüren, sowie Feststellanlagen verantwortlich.
Brand- und Rauchschutztüren müssen selbstständig schließen und ein Durchdringen von Feuer bzw. Rauch auf andere Brandabschnitte oder notwendige Rettungswege verhindern. Die Raucherkennung der Feststellanlagen muss fehlerfrei funktionieren und darf gemäß DIN EN 14677 ein festgelegtes Alter von 8 Jahren nicht überschreiten. Desweiteren sind die mechanischen Komponenten der Feststellanlage in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen und bei Bedarf auszutauschen.
Unser Angebot für Sie:
Wir prüfen und warten Ihre Brand-/Rauchschutztüren und Feststellanlagen auf Funktionalität und Sicherheit, nach Vorgaben der gültigen DIN/EN – Normen.