Prüfung und Wartung von Brand-/Rauchschutztüren, Feststellanlagen, 

RWA-Anlagen, Fluchtwegsicherungen und Automatische Türantriebe

Als Gebäudebetreiber sind Sie für die ordnungsgemäße Funktion der Brand- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen, RWA-Anlagen, Fluchtwegsicherungen und Automatische Türantrieb verantwortlich.

Brand- und Rauchschutztüren müssen selbstständig schließen und ein Durchdringen von Feuer bzw. Rauch auf andere Brandabschnitte oder notwendige Rettungswege verhindern. 

Die Raucherkennung der Feststellanlagen muss fehlerfrei funktionieren und darf gemäß DIN EN 14677 ein festgelegtes Alter von 8 Jahren nicht überschreiten. Desweiteren sind die mechanischen Komponenten der Feststellanlage in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen und bei Bedarf auszutauschen.

Automatische Drehflügelantriebe müssen, je nach Einsatz, alle 6 Monate oder jährlich überprüft und gewartet werden.

RWA-Anlagen und Brandschutzklappen und müssen jährlich geprüft und gewartet werden.

Das selbe gilt für Fluchtwegsicherungen.

Unser Angebot für Sie:
Wir prüfen und warten Ihre Brand-/Rauchschutztüren, Feststellanlagen, Drehflügelantriebe, RWA-Anlagen, Fluchtwegsicherungen und Brandschutzklappen auf Funktionalität und Sicherheit, nach den Vorgaben der gültigen DIN/EN – Normen und geltenden Richtlinien.


 

 
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