BST-Wandelt GmbH
Brandschutz- und Sicherheitstechnik

Feststellanlagen

Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Binnen kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Brandfall garantiert ist.

DIBt-Richtlinie für Feststellanlagen:
Diese Richtlinie, die bei Einsatz einer Feststellanlage vollumfänglich zu beachten ist, fordert als Teil der bauaufsichtlichen Zulassung vom Betreiber eine regelmäßige Prüfung und Wartung durchführen zu lassen.

Abnahme der Feststellanlage:
Nach erfolgter Montage der Feststellanlage muss diese vor Inbetriebnahme am Verwendungsort gem. der DIBt-Richtlinie abgenommen werden. Die Abnahme ist vom Betreiber zu veranlassen. Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften des Herstellers der Auslöse- und/oder Feststellvorrichtung, von diesem autorisierten Fachkräften oder Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die Personen, die für diese Arbeiten berechtigt worden sind, besitzen ein entsprechendes Zertifikat, mit dem sie sich ausweisen können.

Jährliche Prüfungen und Wartung nach DIN 14677:
Diese Prüfungen und die Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person ausgeführt werden.


Unser Angebot für Sie:

  • Planung , Konzipierung und Montage von Feststellanlagen.
  • Erstabnahme, jährliche Prüfung und Wartung von Feststellanlagen nach den DIBt Richtlinien und der DIN 14677 durch unser ausgebildetes Personal.
 
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