Brandschutzplanung
Bei komplexen Bauvorhaben, bei denen Abweichungen von der gewünschten Planung nötig sind, sind im speziellen Brandschutzplaner, Brandschutzsachverständiger und Sachkundige nötig, die einen ausreichenden Sachverständen zum Thema "Vorbeugenden Brandschutz" vorweisen können.
Unsere Expertise möchten wir dahingehend für sie einsetzten und umfassende Bewertungen, Analysen und Untersuchungen zu ihrem Bauvorhaben oder Bestandsobjekt durchführen.
Entsprechend vorangegangener Architektenplanung ist die Planung des Brandschutzes zur Ermittlung einer gemeinsamen Grundlage notwendig.
Dabei sind der Planungsumfang, in Zusammenarbeit mit dem Bauherr und dessen gewünschten Schutzzielen zu ermitteln.
Bei Bestandsobjekten die einer NUtzungsänderung unterliegen, sind vorangegeangene Baugenehmigungen zu sichten, mit dem Bestand abzugleichen und bauliche, sowie anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Instandhaltung und Wirksamkeit zu überprüfen.
Zentraler Bestandteil der Brandschutzplanung ist das Brandschuztkonzept.
Darin sind die Rechtsgrundlagen und die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung, sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften.
Unser Angebot für Sie:
- Prüfung von bestehenden Brandschutzkonzepten auf ihre Gültigkeit
- Prüfung der Sachlage bei Nutzungsänderungen
- Neuerstellung von Brandschutzkonzepten und Planungen
- Allgemeine Begutachtung von Bestandsobjekten unter Berücksichtigung aktuell gültiger Standards und Normen